BGV-A3 Prüfung
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.“
Der sichere Zustand ist vorhanden, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel so beschaffen sind, dass von ihnen bei ordnungsgemäßem Bedienen und bestimmungsgemäßer Verwendung weder eine unmittelbare (z.B. gefährliche Berührungsspannung) noch eine mittelbare (z.B. durch Strahlung, Explosion, Lärm) Gefahr für den Menschen ausgehen kann (DA zu § 4 Abs. 2 BGV A3).
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können in ihrer Funktion und Sicherheit durch Umgebungseinflüsse (z.B. Staub, Feuchtigkeit, Wärme, mechanische Beanspruchung) nachteilig beeinflusst werden (Auszug aus DA zu § 4 Abs. 3 BGV A3).
Die Prüfung umfasst die Sichtkontrolle und - je nach Gerätetyp - folgende Messungen:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Ersatzableitstrom
- Berührungsstrom
Die Messungen werden mit einem von der Berufsgenossenschaft anerkannten Messgerät durchgefüht. Die Dokumentation erfolgt komfortabel
EDV-gestütz (Barcode, Auswertung auf CD) oder in schriftlicher Form.
Das geprüfte Gerät wird mit einer Prüfplakette versehen.
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten Prüffristen zwischen 6 und 24 Monaten. Es handelt sich hierbei um Mittelwerte für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Ist mit besonders starken Beanspruchungen zu rechnen, sind entsprechend kürzere Prüffristen festzusetzen.
Für ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen gilt eine Prüffrist von 4 Jahren, es sei denn es handelt sich um „Betriebsstätten, Räume und Anlagen der besonderen Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700).
Unsere Mitarbeiter sind durch ihre Ausbildung berechtigt, diese Prüfung vorzunehmen.
Was haben Sie von der BGV A3-Prüfung
- Mit der Durchführung der Prüfung entsprechen Sie den gesetzlichen Bestimmungen
- Von geprüften Betriebsmitteln und Anlagen geht keine Gefährdung für die Mitarbeiter aus
- Defekte werden sofort erkannt, dokumentiert und der Instandsetzung zugeführt
- DV Beratung Koch legt die Prüffristen fest und meldet die Wiederholungsprüfung rechtzeitig an
- Die Dokumentation ist geeignet für die Prüfung durch die Unfallversicherungsträger
- Die Befähigung unserer Mitarbeiter kann nachgewiesen werden.
